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ökoDENT GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen von der ökoDENT GmbH & Co. KG (nachfolgend ökoDENT genannt) zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.

Abweichende Bedingungen des Bestellers, die nicht ausdrücklich bestätigt werden, werden von ökoDENT nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Mündliche Nebenabreden werden ausschließlich nur mit schriftlicher Bestätigung von ökoDENT wirksam.

2. Vertragsabschluß

Mündliche oder schriftliche Bestellungen des Bestellers werden erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. Lieferung der Ware durch ökoDENT bindend.

3. Angebote

Die Eigentums- und Urheberrechte an mit Angeboten ausgehändigten Unterlagen und Mustern durch ökoDENT werden von dem Besteller anerkannt.

Die Angebote von ökoDENT sind freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich.

4. Lieferung

Lieferzeitangaben von ökoDENT gelten ohne Verbindlichkeit.

Der Besteller kann jedoch nach Setzen einer Nachfrist gegenüber ökoDENT von mindestens vier Wochen dann vom Vertrag zurücktreten, wenn ökoDENT innerhalb dieser Nachfrist nicht geliefert hat. In diesem Fall hat der Besteller nur das Recht zum Rücktritt. Schadensersatzansprüche gegen ökoDENT sind ausgeschlossen.

Im Falle höherer Gewalt wie z.B. durch Streik, Aussperrung oder anderer unvorhergesehener Ereignisse verlängert sich die Lieferzeit für ökoDENT angemessen. In diesem Rahmen steht dem Besteller kein Rücktrittsrecht zu.

Der Besteller kann jedoch von Vertrag zurücktreten, wenn ökoDENT die gesamte Leistung vor Gefahrenübergang unmöglich wird bzw. Unvermögen eintritt.

Teillieferungen behält sich ökoDENT vor. Diese können sofort in Rechnung gestellt werden.

Der Versand der Ware erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Bestellers.

5. Rücksendungen / Umtausch

Der Besteller kann die Ware mit einer Kopie der Rechnung an ökoDENT zurück schicken. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Die Umtauschgarantie beträgt 1 Jahr. Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.

6. Preise

Die Preise gelten ab Werk. In den Angebotspreisen sind Kosten für Ver-packung, Versand sowie Transportversicherung nicht enthalten. Diese Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn, es wird schriftlich eine andere Regelung getroffen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

7. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechungen sind 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Der Besteller kann ökoDENT ein SEPA-Basis-Mandat /SEPA-Firmen-Mandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 10 Tage nach Rechnungsdatum. Der Besteller sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch ökoDENT verursacht wurde.
ökoDENT kann ohne Angabe von Gründen für einzelne Käufer und Verträge Vorkasse verlangen.
Andere Zahlungsbedingungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Wechsel und Schecks werden von ökoDENT nur aufgrund besonderer Vereinbarung zahlungshalber und vorbehaltlich einer Diskontierung entgegengenommen. Alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Ist eine Zahlungsfrist vereinbart und wird diese nicht eingehalten, kommt der Besteller in Verzug, ohne daß es einer Mahnung bedarf.
In diesem Fall hat ökoDENT auch das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Verzugszinsen werden in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz ab Fälligkeit gerechnet zzgl. einer Pauschale in Höhe von 40 Euro.

Erfüllungsort ist Tautenhain / Thüringen.

8. Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit der Absendung der Lieferteile – auch bei Teillieferungen – auf den Besteller über.

Verzögert sich bei Lieferbereitschaft und Lieferfähigkeit von ökoDENT der Versand aufgrund von Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr an der hierfür bereitgestellten Ware mit dem Zeitpunkt der Bereitstellung auf den Besteller über.

9. Gewährleistung

Der Besteller ist verpflichtet, Mängel an der Ware binnen acht Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich geltend zu machen. Wird innerhalb dieser Frist ein Mangel nicht gerügt, so verliert der Besteller sein Recht auf Gewährleistung.

Im Falle der rechtzeitigen Rüge berechtigter Mängel hat ökoDENT das Recht, zwischen Wandlung, Minderung, Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung zu wählen.

Das Recht auf Schadensersatz irgendwelcher Art gegenüber ökoDENT aufgrund von Mängeln auch im Rahmen von Produzentenhaftung ist ausgeschlossen, es sei denn ökoDENT hat den Schaden vorsätzlich verursacht.

10. Eigentumsvorbehalt

ökoDENT behält sich das Eigentum an dem gelieferten Gegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Liefervertrag vor. Der Besteller ist berechtigt, über die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verfügen. Eingehende Erlöse für die von ökoDENT mitgelieferten Waren sind vorrangig zur Zahlungserfüllung aus dem jeweiligen Liefervertrag zu verwenden. Insoweit handelt der Besteller als Treuhändler für ökoDENT.

Macht ökoDENT bei Rücktritt aufgrund Zahlungsverzuges ihren Eigentumsvorbehalt geltend, nachdem schon ein Titel aus Zahlung aus dem Liefervertrag vorliegt, verzichtet der Besteller gegenüber ökoDENT auf die Einrede des nicht bestehenden Vertrages hinsichtlich eines solchen Titels. ökoDENT hat von dem im Titel ausgesprochenen Zahlungsanspruch nur den Zeitwert der zurückgenommenen Ware abzusetzen.

11. Aufrechnung

Dem Besteller steht kein Recht zur Aufrechnung mit etwaigen von ökoDENT bestrittenen Gegenforderungen zu.

12. Gerichtsstand, salvatorische Klauseln

Für die Rechtsbeziehungen zwischen ökoDENT und dem Besteller wird deutsches Recht vereinbart.

Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht Stadtroda / Thüringen bzw. das übergeordnete Landgericht Gera vereinbart.

Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berühren die Gültigkeit der übri-gen Vertragsbedingungen nicht.

In diesem Fall werden die ungültigen Vertragsteile durch Regelungen ersetzt, welche dem Willen der Vertragspartner am Nächsten kommen.


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